Rückwirkende Krankschreibungen nur in begründeten Ausnahmefällen!
25.06.2022
Grundsätzlich dürfen Ärzte gemäß § 5 Abs. 3 der
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien einen Patienten nur in Ausnahmefällen
rückwirkend krankschreiben. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig bei uns, damit Sie keine Fehltage bekommen. Falls Sie nicht selber erscheinen können, melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns an. Ggf. nutzen Sie die Videosprechstunde.